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Nähere Informationen:
Österreichische Blindenwohlfahrt
Direktion

Tel. +43 (1) 914 11 41-301
E-mail: info@blind.at

Preise

Optimale Betreuung ist für jeden finanzierbar.

Unsere Heimgebühren sind günstig kalkuliert, da wir als gemeinnütziger Verein nicht gewinnorientiert arbeiten. Wenn Ihr Wohnplatz für Sie dennoch nicht finanzierbar ist, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Kostenzuschuss Ihres Bundeslandes.

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung! Rufen Sie uns unverbindlich an oder machen Sie sich einen individuellen Beratungstermin aus. Frau Heigl (Telefon 01- 914 11 41 303) steht Ihnen gerne zur Verfügung.

 

> Zu den Tarifen 2012 (PDF, 6 KB)

 

Für Wienerinnen und Wiener, deren Einkommen zur Zahlung der Heimgebühren nicht ausreicht und die Pflegegeld (mindestens Stufe 2) beziehen, leistet der Fonds Soziales Wien bei Nichtüberschreitung der Kontingentplätze einen Kostenzuschuss. In diesem Fall verbleiben dem Heimbewohner 20% der Pension als Taschengeld sowie der 13. und 14. Monatsbezug.
Nähere Informationen erhalten Sie beim > Fonds Soziales Wien

Beim Einzug in das Heim ist der Erlag einer Kaution von EUR 600,- vorgesehen, die bei Ausscheiden aus dem Heim mit der Endabrechnung verrechnet bzw. zurückbezahlt wird.

Die Österreichische Blindenwohlfahrt ist nicht umsatzsteuerpflichtig, daher wird keine Mehrwertsteuer, sondern lediglich ein Ausgleichsatz gemäß GSBG von 4% verrechnet.

Details zu den angebotenen Leistungen siehe auch im Heimvertrag. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Gültig ab 1.1.2012