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Nähere Informationen:
Österreichische Blindenwohlfahrt
Direktion

Tel. +43 (1) 914 11 41-302
E-mail: info@blind.at

Preise

Optimale Betreuung ist für jeden finanzierbar.

Unsere Heimgebühren sind günstig kalkuliert, da wir als gemeinnütziger Verein nicht gewinnorientiert arbeiten. Wenn Ihr Wohnplatz für Sie nicht finanzierbar ist, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenzuschuss Ihres Bundeslandes.

Die Reinigung des Appartments ist in den Kosten genauso inkludiert wie die täglichen Mahlzeiten, die Betreuung, Mobilitätstraining und Physiotherapie und das Service unserer Hausschwester (Medikamente, Augentropfen ...).

 

Heimgebühren

Tagsatz Betreutes Wohnen
(im Doppelzimmer gilt für die 2. Person ein reduzierter Tagsatz)
EUR 57,50*
Tagsatz Wohnplatz mit erhöhtem Betreuungsaufwand
wenn mehrere zusätzliche Hilfeleistungen nicht aufgrund von Blindheit oder Sehbehinderung erforderlich sind
EUR 80,50*
Tagsatz Pflege
in der Pflegestation oder auf 16 Plätzen im vertrauten Wohnappartement
EUR 120,00*
Tagsatz in der Pflegestation für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen mit Demenzerkrankung
EUR 150,00*

* Die Österreichische Blindenwohlfahrt gewährt blinden bzw. sehbehinderten Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern eine Ermäßigung der Heimgebühren um EUR 7,25 pro Tag (Pflege bei Demenzerkrankung: EUR 14,50 pro Tag)

 

Für Wienerinnen und Wiener, deren Einkommen zur Zahlung der Heimgebühren nicht ausreicht und die Pflegegeld (mindestens Stufe 2) beziehen, leistet der Fonds Soziales Wien bei Nichtüberschreitung der Kontingentplätze einen Kostenzuschuss. In diesem Fall verbleiben dem Heimbewohner 20% der Pension als Taschengeld sowie der 13. und 14. Monatsbezug.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Fonds Soziales Wien

 

Zusatzkosten Zimmerservice

Frühstück
EUR 1,30
Alle drei Mahlzeiten
EUR 3,00

 

Bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Urlaub) ab dem 4. Tag (bis maximal 28 Tage) bzw. bei Spitalsaufenthalt ab dem 2. Tag werden EUR 7,10 täglich in Abzug gebracht.

Beim Einzug in das Heim ist der Erlag einer Kaution von EUR 600,- vorgesehen, die bei Ausscheiden aus dem Heim mit der Endabrechnung verrechnet bzw. zurückbezahlt wird.

Die Österreichische Blindenwohlfahrt ist nicht umsatzsteuerpflichtig, daher wird auch keine Mehrwertsteuer verrechnet.

Auszug aus den Heimgebühren (Stand 1.1.2009). Details zu den angebotenen Leistungen siehe auch im Heimvertrag. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.