Kosten

Die Österreichische Blindenwohlfahrt gemGmbH ist eine anerkannte Einrichtung des Fonds Soziales Wien.

Für einen Einzug ist eine Förderbewilligung des Fonds Soziales Wien erforderlich. In diesem Fall werden die Kosten des Heimaufenthalts nach den Regeln der Förderbewilligung direkt zwischen der Österreichischen Blindenwohlfahrt gemGmbH und dem Fonds Soziales Wien verrechnet.

Gerne beraten wir Sie in Ihrer ganz persönlichen Situation, bitte vereinbaren Sie dazu einen individuellen Beratungstermin: Tel.: 01/9 141 141 601 oder per E-Mail: info@blind.at.

Bezüglich der Förderung finden Sie nähere Informationen beim Fonds Soziales Wien: www.fsw.at.

Sie wohnen nicht in Wien? In einem persönlichen Gespräch informiernen wir Sie gerne über die Möglichkeiten einen geförderten Platz bei uns zu bekommen.

Für diverse Nebenkosten gelten unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten, die Sie beim persönlichen Gesprüch beziehungsweise dem Einzug erhalten. Wir ermöglichen unseren Bewohner:innen im Haus bargeldlos z.B. Friseur oder Fußpflegedienstleistungen unserer Partner in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Zur Sicherstellung hinterlegen Sie Euro 300,-- Depotgeld beim Einzug, das Sie bei Austritt oder im Ablebensfall zurück bekommen.

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